Liebe Patientinnen und Patienten,

uns bekannten Patienten mit leichten Erkrankungen können wir seit dem 7. Dezember 2023 nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für längstens 5 Kalendertage ausstellen. Dies gilt auch für die Verlängerungen Ihrer AU, wenn Sie wegen dieser Erkrankung bereits in der Sprechstunde waren.

Möchten Sie diese Möglichkeit nutzen, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Kontaktformular bzw. Email bei uns. Ein Arzt / eine Ärztin wird Sie zurückrufen, um die AU mit Ihnen zu besprechen. Bitte achten Sie auf Ihre Erreichbarkeit und teilen Sie uns eventuelle Änderungen der Rufnummer unbedingt mit.

Wichtig: Patienten haben keinen Anspruch auf eine telefonisch bescheinigte Krankschreibung. Kann der Arzt / die Ärztin  die Arbeitsunfähigkeit am Telefon nicht ausreichend beurteilen, ist weiterhin die persönliche Vorstellung erforderlich. Die Entscheidung darüber trifft allein der Arzt / die Ärztin.

Für ausführlichere Informationen zum Thema empfehlen wir z.B. diesen Artikel der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen.