Liebe Patienten!
Seit Oktober 2023 stellen wir die Rezeptausstellung auf das sogenannte „E-Rezept“ um. Sie können uns Folgerezept-Anforderungen weiterhin auf den gewohnten Wegen übermitteln, also telefonisch, über das Kontaktformular, die Sprachmailbox oder per Email. Die Ausstellung erfolgt dann als elektronisches Rezept und es erfolgt kein Papierausdruck mehr. Sie können das Rezept ganz einfach ab dem Folgetag in einer Apotheke Ihrer Wahl unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte einlösen. Die Abholung des Rezeptes in der Praxis entfällt somit.  Lediglich nach einem Quartalswechsel ist das vorherige Einlesen Ihrer Versichertenkarte in der Praxis erforderlich.
Nähere Informationen finden Sie hier: